Die Mitgliedsbeiträge (jährlich) gem. §6 der Vereinssatzung und Hauptversammlungsbeschluss vom 13. Januar 1989 gliedern sich wie folgt:
Der Jahresbeitrag wird erstmalig einen Monat nach dem Beitritt, danach im 1. Monat eines Kalenderjahres fällig. Er kann auch in zwei Teilbeträgen, von Studenten, Auszubildenden und Kindern in mehreren Teilbeträgen entrichtet werden.
Sofern nicht aus Vereinfachungsgründen eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, sind die Beiträge auf unser Konto des Reit- und Fahrvereins Rehlingen e.V. zu überweisen.
Die Mitgliedschaft kann nur drei Monate vor Jahresende gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung kann der Vorstand im Einzelfall beschließen.